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Tarife Grundsätzlich gilt, dass die Finanzierung eines Aufenthaltes im Ruferheim für jede Person, ungeachtet ihrer finanziellen Situation, sichergestellt ist. Je nach Pflege-Einstufung ergibt sich der entsprechende Tagesansatz. Sollten die Eigenmittel nicht ausreichen, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Informieren Sie sich bitte bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes (Telefonnummern im Tarifblatt). Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte. Der Heimaufenthalt wird wie folgt finanziert: | | • aus Einkommen und Vermögen der Bewohnerin oder des Bewohners • durch Pflichtleistungen der Krankenkasse an den Heimaufenthalt • durch eine Hilflosenentschädigung (falls die Kriterien dazu erfüllt sind) • durch Ergänzungsleistungen • durch Beiträge des Kantons
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Die Pflege-Einstufung wird während den ersten Aufenthaltswochen im Heim vorgenommen. Die genaue Übersicht der Tarife finden Sie hier: Tarife 2013 zum herunterladen. |
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